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Ärztekammer - Verrechnung: Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage

Das effiziente Abrechnungsmodul im dvo-Programm Lohn für unselbständige Ärzte.

Die Funktionen des Moduls Ärztekammer-Verrechnung

  • Zur Abrechnung von angestellten Ärzten

  • Einbehalt und Weiterleitung der Pflichtbeiträge von Kammerumlage und Wohlfahrtsfonds

  • Erstellung von zwei Listen für die Meldungen bei der Ärztekammer (Name, Vorname, SVNr, Monat, Betrag)

  • Richtige Zuordnung am Lohnzettel (L16)

  • Erweiterung im Telebanking mit eigenen Überweisungsmöglichkeiten

  • Einfache Verbuchung der FIBU – eigene Kontierung

Ihre Vorteile

Einfache Bedienung

dvo Lohn ist einfach zu bedienen. Der Schulungsaufwand nach der Anschaffung ist minimal. 

Auswertungsmöglichkeiten

Verschiedenste automatische Auswertungen erleichtern Ihnen und Ihren Kunden den Arbeitsalltag und Sie behalten immer die Übersicht.

Intelligente Schnittstellen

Die Datenübermittlung an Elda bzw. FinanzOnline bilden ebenso wie die Datenexport-Schnittstellen zu Telebanking, zur dvo Finanzbuchhaltung zur FA-Prüfung oder zu dvo Personalrückstellungen einen echten Mehrwehrt.

Der Online-Alleskönner für Ihre Personalverrechnung

Modul Ärztekammer - Abrechnung

Die Kammerumlage und der Wohlfahrtsfonds sind Pflichtbeiträge für Ärzte. Diese müssen an die Ärztekammer gezahlt werden. Den vorläufigen monatlichen Betrag kann man mittels des dvo-Lohn-Moduls „Ärztekammer-Verrechnung“ bei angestellten Ärzten bei der monatlichen Abrechnung einbehalten und an die entsprechenden Stellen überweisen.

Durch den Einbehalt vermindert sich auch die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Auch dies wurde im Programm berücksichtigt. Die einbehaltenen Beträge werden auch automatisch am Lohnzettel (L16) richtig angegeben und an das Finanzamt übermittelt. Das Formular L16 kann für den angestellten Arzt auch als Nachweis der bereits bezahlten Beiträge dienen.